Bauverein Gräfrath eG

Nutzungsbedingungen des Mitgliedsausweises


1. Das Mitglied erkennt diese Nutzungsbedingungen zur Verwendung und
zum Gebrauch durch Annahme des Mitgliedsausweises als verbindlich an.

2. Die Ausweise erhalten nur Mitglieder der Genossenschaft.

3. Der Mitgliedsausweis bleibt Eigentum der Genossenschaft. Er ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.

4. Der Mitgliedsausweis ist gültig bis zum Ende der Mitgliedschaft.

5. Der Ausweis berechtigt das Mitglied, die jeweiligen Vergünstigungen der Kooperationspartner der Genossenschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für sich geltend zu machen.

6. Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang des Ausweises zu erweitern bzw. einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in Prospektinformationen und im Internet
(www.bauverein-graefrath.de) sind unverbindlich. Einen Rechtsanspruch gegenüber der
Genossenschaft kann der Karteninhaber deshalb nicht herleiten.

7. Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben dem Mitgliedsausweis auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten als die auf der Mitgliedskarte aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.

8. Der Verlust der Karte ist der Genossenschaft unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt gegen eine Verwaltungs- und Erstellungsgebühr in Höhe von Euro 10,- je Karte.

9. Die Genossenschaft übernimmt durch die Übergabe der Karte keine Haftung oder Gewähr für die Leistungen der genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtungen gelten im übrigen die einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sollte es nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

10. Bei Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Anspruchsberechtigung des Kunden aus den vorgenannten Punkten. Bei andauerndem Vertragsverhältnis mit einem Kooperationspartner obliegt die Informationspflicht über die Mitgliedschaftsbeendigung dem Kunden.

11. Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen sachlicher Gründe  zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Karte erkennen die Mitglieder diese Änderungen an.

Bauverein Gräfrath eG