Bauverein Gräfrath eG

Fragen zur Mitgliedschaft und Geschäftsguthaben

Wie kann ich Mitglied werden und was muß ich zahlen?
Was passiert mit meinem eingezahlten Guthaben?
Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft?
Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?
Wie kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?
Kann ich die Genossenschaft wechseln und die Anteile mitnehmen?
Kann ich auch als Nichtmitglied Wohnungsangebote erhalten?
 

Allgemeine Fragen

Wann sind Ihre Bürozeiten bzw. Sprechzeiten und wie finde ich Sie?
Wo befinden sich die Häuser der Genossenschaft?
Welche TV-Programme kann ich empfangen (Kanaltabellen)?
Ich möchte mehr über den Bauverein Gräfrath eG erfahren
Ich habe noch weitere Fragen an Sie...
 



Wie kann ich Mitglied werden und was muß ich zahlen?

Die Mitgliedschaft kann jeder erwerben der 3  Genossenschaftsanteile übernimmt (á 350,- €). Somit muss jedes Mitglied 1050,- € an  Geschäftsguthaben einzahlen
(zzgl. 15,- € Eintrittsgeld). Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten  zulassen. In diesem Fall sind mindestens 35,- € pro Monat einzuzahlen. Die  volle Höhe muss jedoch erreicht sein bevor eine  wohnliche Versorgung in Anspruch genommen  wird. Um Mitglied zu werden, müssen Sie uns in der Geschäftsstelle besuchen.

Was passiert mit meinem eingezahlten Guthaben?

Ihr eingezahltes Guthaben wird bei uns deponiert. Das Mitglied nimmt  am Gewinn  (Dividende) der Genossenschaft teil. Wenn eine Dividende ausgeschüttet wird, bekommt das Mitglied bis zu 4% des eingezahlten Geschäftsguthaben ausbezahlt. Das Geschäftsguthaben wird ca. 1,5 Jahren nach Kündigung der Mitgliedschaft,  ausgezahlt. Die Kündigung erfolgt immer zum 31.12..

Welche Vorteile habe ich durch die Mitgliedschaft?

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit eine Genossenschaftswohnung anzumieten. Dadurch können Sie sich ein preiswertes, sicheres und lebenslanges Wohnen garantieren. Zusätzlich erhalten Sie als Mitglied etliche Sonderkonditionen bei Partnerunternehmen und in der Regel eine jährliche Dividende. Die Idee der Genossenschaft ist eigentlich ganz einfach - und gut. Sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter.

Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres, also zum 31.12., schriftlich kündigen. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres
(31.12.), in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein. Das Geschäftsguthaben wird nach ca. 1,5 Jahren ausbezahlt. Wer z.B. zum 31.12.2016 kündigt, bekommt das Geschäftsguthaben nach der Mitgliederversammlung um den 30.06.2018 ausgezahlt.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft übertragen?

Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes, seine Anteile durch schriftliche Vereinbarung auf eine andere Person  übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Um eine Übertragung durchführen zu können, müssen Sie sich mit uns in Verbindung  setzen.

Kann ich die Genossenschaft wechseln und die Anteile mitnehmen?

Eine Übertragung der Anteile unter Genossenschaften ist nicht möglich, da jede Genossenschaft wirtschaftlich selbständig für sich arbeitet.

Kann ich auch als Nichtmitglied Wohnungsangebote erhalten?

Wohnungsinteressenten können bei uns ohne die Mitgliedschaft abzuschließen kostenlos einen Wohnungsantrag stellen. Dadurch bekommt der Wohnungsinteressent unverbindliche Angebote zugesandt. Kommt es zu einer Wohnungsanmietung, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu zeichnen und ein Eintrittsgeld von 15,- € an uns zu entrichten. Bei Bezug der Wohnung wird die Zahlung der 3 Pflichtanteile von insgesamt 1.050,- € fällig. Mitglieder werden bei der Angebots- und Wohnungsvergabe bevorzugt angeschrieben.